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Das Sportgericht hat den Hallescher FC nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokal-Heimspiel gegen Hannover 96 am 9. August 2008 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Das DFB-Sportgericht hat dem Halleschen FC in seinem Urteil bei einem erneuten gravierenden Vorfall ausdrücklich eine Platzsperre, einen Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angedroht.

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